Ambulante Behandlungen und Operationen
Natürlich bringen wir Sie auch zu ambulaten Behandlungen und Operationen.
Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen zeigen Sie uns bitte Ihren Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3.
Auf ärztliche Anordnung und in Sonderfällen fahren wir auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis:
- Dafür beantragen sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Diese Bescheinigung zeigen Sie uns bitte bei jeder Fahrt vor.
- Zusätzlich bedarf es auch hier einer Genehmigung von Ihrem Arzt.
Über den gesetzlichen Eigenanteil informieren wir Sie gerne telefonisch.

